Einzelkaufmann

Einzelkaufmann
Einzelfirma, Einzelunternehmung. 1. Begriff: Unternehmungsform mit einem das  Handelsgewerbe als Alleininhaber betreibender  Kaufmann.
- Gegensatz:  Handelsgesellschaft.
- 2. Charakterisierung: Die  Firma des E. muss den Zusatz  „eingetragener Kaufmann“ enthalten, § 19 HGB. Zweigniederlassung möglich. Auflösung durch Liquidation formlos, kein Abwickler.
- 3. Haftung: (1) Der E. haftet mit seinem gesamten, d.h. auch mit seinem privaten Vermögen; (2) der Erwerber haftet für die Verbindlichkeiten, wenn der Ausschluss nicht ins Handelsregister eingetragen wird; (3) Erben haften, wenn sie die Firma der Einzelunternehmung fortführen und die Erbschaft nicht ausschlagen.
- 4. Besteuerung: Errichtung einer Einzelunternehmung unterliegt keiner Steuer; Geschäftsbetrieb löst i.d.R. Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer aus.

Lexikon der Economics. 2013.

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